Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES

(A.d.Ü. : grammatikalischer Fehler im AT, Übersetzung des nachfolgenden Satzes sinngemäß) Außer es liegen gemeinsame schriftliche Sondervereinbarungen vor, impliziert jede Bestellung von Rechts wegen von Seiten des Käufers, dass er die vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkennt, selbst wenn in seinen eigenen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Form eine gegenteilige Bestimmung enthalten sein sollte.

Bei uns eingehende Bestellungen unserer Kunden stellen erst dann einen verbindlichen Kauf dar, nachdem wir eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt haben. Angebote, Pläne und Werbeanzeigen von XL TECHNIQUES S.A.S. stellen keine verbindlich eingegangene Verpflichtung dar. XL TECHNIQUES behält sich das Recht vor, technische Abänderungen vorzunehmen, die das Unternehmen für angemessen hält, ohne dass diese auch auf bereits gelieferte Geräte übertragen werden müssen.

ARTIKEL 2: PREISE

Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten für den Fall, dass innerhalb von 30 Tagen nach Datum der Angebotserstellung eine Bestellung erteilt wird. Nach dieser Frist gilt das Angebot als zurückgezogen.

ARTIKEL 3: BESTELLUNGEN

Jede Bestellung wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung seitens von XL TECHNIQUES wirksam und gültig.

ARTIKEL 4: LIEFERFRISTEN

Lieferfristen werden stets nur als Richtwert angegeben, eventuelle Verzögerungen geben dem Käufer nicht das Recht, eine Bestellung zu stornieren oder zu verweigern, noch das Recht, Schadenersatz zu verlangen.

ARTIKEL 5: TRANSPORT

Unsere Waren werden auf Risiko und Gefahr des Empfängers transportiert, unabhängig von der Art des Transportmittels bzw. den Modalitäten zur Regelung der Frachtkosten (franko oder unfrei).

ARTIKEL 6: ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind an den Geschäftssitz von XL TECHNIQUES S.A.S. zu begleichen. Die Zahlung erfolgt 45 Tage zum Monatsende ab Rechnungsdatum, nach ausdrücklicher Vereinbarung ohne jeden Abzug. Sollten unsere Waren nicht bis zum festgelegten Zahlungsziel bezahlt sein, werden sämtliche noch offenen Beträge sofort fällig, unabhängig davon, welche Zahlungsart zuvor vereinbart war, wobei in Übereinstimmung mit Dekret Nr. 2012-1115 vom 02.10.012 eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % der fälligen Summen zur Anwendung kommt, sowie eine Pauschalvergütung in Höhe von 40 € für Inkassokosten. In Übereinstimmung mit dem französischen Gesetz Nr. 92-1442 vom 31.12.92 führt der Zahlungsverzug außerdem zur Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des doppelten gesetzlichen Zinssatzes.

ARTIKEL 7: EIGENTUMSVORBEHALT

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen aus dem französischen Gesetz vom 12. Mai 1980 bleiben die Waren Eigentum von XL TECHNIQUES S.A.S, bis der gesamte Kaufpreis bezahlt ist. Der Käufer verpflichtet sich uns gegenüber persönlich, vor der vollständigen Bezahlung des Preises in keiner Weise über die Waren zu verfügen, weder durch Errichtung eines Pfandrechts, noch durch Vollbesitz oder durch Verpfändung der Waren.

ARTIKEL 8: AUFHEBUNGSKLAUSEL

Sollte eine der Parteien die vorliegenden Geschäftsbedingungen oder eventuell für den Verkauf geltende Sonderkonditionen oder jegliche sonstige Verpflichtung in Bezug auf eine bereits aufgegebene oder zukünftig noch zu erteilende Bestellung verletzen, hat XL TECHNIQUES S.A.S die Möglichkeit, die vorliegende Bestellung als von Rechts wegen annulliert zu betrachten, was auch für jede andere laufende Bestellung gilt, ohne dass das Unternehmen eine Entschädigung zahlen muss und ohne dass zu seinen Gunsten ein Schadenersatzanspruch besteht.

ARTIKEL 9: GARANTIE

Für die verkaufte Ausrüstung besteht unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen eine Garantie im Hinblick auf einen Materialfehler oder Mangel bei der Ausführung. Ein Funktionsmangel liegt vor, wenn er innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Datum der Lieferung im Rahmen einer in der Bestellung ausgeführten Nutzung der Ausrüstung auftritt. Fälle, bei denen die Garantie ausgeschlossen ist:

  • Das Material bzw. die mangelhafte Planung stammt vom Käufer selbst.
  • Der Funktionsfehler ist auf einen Eingriff zurückzuführen, der ohne vorherige schriftliche Genehmigung durchgeführt wurde.
  • Der Funktionsfehler ist auf den normalen Materialverschleiß zurückzuführen.
  • Der Funktionsfehler ist auf mangelnde Wartung seitens des Käufers zurückzuführen.
  • Der Funktionsfehler beruht auf einem Ereignis Höherer Gewalt.

XL TECHNIQUES S.A.S übernimmt keinerlei Haftung für austretende Flüssigkeiten aus jedwedem Grund, auch wenn dies auf einen Unfall zurückzuführen ist. Im Rahmen der Garantie tauscht XL TECHNIQUES S.A.S die Teile gratis aus, die von seinem technischen Service als mangelhaft anerkannt wurden. Kosten für Maßnahmen am Standort sowie Arbeitskosten sind nicht im Garantieumfang enthalten und gehen zu Lasten des Käufers. Der Austausch von Teilen wirkt sich nicht auf die Dauer der Garantiezeit aus.

ARTIKEL 10: RECHTSSTREITIGKEITEN

Im Fall von Rechtsstreitigkeiten ist allein das Gericht in Besançon zuständig, auch im Fall der Hinzuziehung eines Dritten im Rahmen einer Gewährleistungsklage oder bei Beklagtenmehrheit.

ANMERKUNG ZU DEN PREISEN

Unter Berücksichtigung der signifikanten Schwankungen bei den Rohstoffpreisen können die in unserer Preisliste und in unseren Angeboten genannten Preise einer Abänderung unterliegen. Sollte sich die Situation auf unsere Preisgestaltung auswirken, so versichern wir Ihnen, dass wir unser Möglichstes unternehmen werden, um eventuelle Konsequenzen auf ein Minimum zu begrenzen.

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